Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34327
VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908 (https://dejure.org/2013,34327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2013 - 18 P 12.1908 (https://dejure.org/2013,34327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 18 P 12.1908 (https://dejure.org/2013,34327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Bei dieser Ausgangslage konnte die Beteiligte zu 2 davon ausgehen, dass der Personalrat Mitteilung macht, wenn er für eine Zustimmungserklärung weitere Informationen benötigt (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.11.2009 - 6 PB 25.09 - PersV 2010, 183 m.w.N.; BAG, B.v. 14.3.1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Die von den Antragstellern begehrte Feststellung der Unwirksamkeit bzw. Fehlerhaftigkeit des Beschlusses bedeutet nichts anderes als die Feststellung, dass der Beschluss infolge eines Rechtsmangels keine Wirkungen zu äußern vermag (BVerwG, B.v. 16.9.1997 - VII P 10.75 - PersV 1979, 63/69).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil Mängel in der internen Willensbildung des Personalrats die beteiligungspflichtige Maßnahme selbst grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft machen, nachdem seitens des Dienstherrn das gesetzlich vorgesehene Mitbestimmungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177; U.v. 24.11.1983 - 2 C 28.82 - DVBl 1984, 440).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Der erforderliche Antrag muss grundsätzlich spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02 - PersV 2003, 189 m.w.N.).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Bei dieser Ausgangslage konnte die Beteiligte zu 2 davon ausgehen, dass der Personalrat Mitteilung macht, wenn er für eine Zustimmungserklärung weitere Informationen benötigt (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.11.2009 - 6 PB 25.09 - PersV 2010, 183 m.w.N.; BAG, B.v. 14.3.1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.1908
    Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil Mängel in der internen Willensbildung des Personalrats die beteiligungspflichtige Maßnahme selbst grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft machen, nachdem seitens des Dienstherrn das gesetzlich vorgesehene Mitbestimmungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177; U.v. 24.11.1983 - 2 C 28.82 - DVBl 1984, 440).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht